BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN



BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

In den Dokumenten, die Sie bei offiziellen Stellen einreichen, müssen Ihre Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Ein vereidigter Übersetzer ist ein Übersetzer, der seine fachliche Befähigung nach dem Notariatsgesetz nachgewiesen und durch Beurkundung vor einem Notar eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. Ihre notariell beglaubigt angeforderten Dokumente werden von unseren beeidigten Übersetzern übersetzt und unterschrieben an Sie geliefert. Die vom Übersetzer unterzeichneten Dokumente werden zu dem Notar gebracht, bei dem sich das Protokoll des abgelegten Eides befindet und dort beglaubigt, wodurch die Dokumente Gültigkeit in offiziellen Institutionen erlangen. Bezüglich Ihrer beglaubigten Übersetzungen können Sie uns telefonisch unter 0530 941 69 06 oder unter aplus@aplustercume.com.tr kontaktieren.